Durch Markieren der Option „Ich stimme zu/Ich akzeptiere“ erklärt sich der Lizenznehmer bereit, den in dieser Vereinbarung genannten Bedingungen und Verpflichtungen uneingeschränkt zuzustimmen und bestätigt, dass er damit gemäß dem indischen Vertragsgesetz von 1872 in Verbindung mit dem Information Technology Act von 2000 und seinen Bestimmungen geschäftsfähig ist, den Vertrag abzuschließen.

Diese KUNDENLIZENZVEREINBARUNG (diese „ Vereinbarung “) wird zwischen den Parteien geschlossen, tritt jedoch mit sofortiger Wirkung ab dem Datum der Unterzeichnung in Kraft. Pixemix Worldwide, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die gemäß Abschnitt 12 des Limited Liability Partnership Act 2008 eingetragen ist und ihren eingetragenen Firmensitz in Nr. 323, 2. Stock, 4. Kreuzung, HRBR 3. Block, Kalyan Nagar, gegenüber Jal Vayu Vihar North Gate, Bengaluru – 560043 hat, ist der „ Lizenzgeber “, und die Person, die sich anmeldet, „Ich stimme zu/Ich akzeptiere“ eincheckt und die Kauftransaktion akzeptiert, indem sie eine im Voraus festgelegte Gegenleistung für die Lizenzierung des grafischen Inhalts auf dieser Webseite für die nicht ausschließliche persönliche Nutzung zahlt, ist der „ Lizenznehmer “, auch bekannt als Kunde.

DEFINITIONEN:

  1. Verbundenes Unternehmen : bezeichnet jede juristische Person außer dem LIZENZNEHMER oder einem seiner kontrollierten verbundenen Unternehmen, die den Lizenzgeber kontrolliert, von ihm kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit ihm steht.
  2. Kommerzielle Nutzung: Kommerzielle Nutzung ist jede Nutzung: (i) die einen Austausch von Geld oder anderen Gegenleistungen beinhaltet und/oder (ii) bei der finanzieller Gewinn oder andere Gegenleistungen entweder angestrebt werden oder ein direktes oder indirektes Ergebnis der Nutzung, Übertragung oder des Weiterverkaufs der lizenzierten
  3. Vertrauliche Informationen : bedeutet (a) in Bezug auf den Lizenzgeber vertrauliche oder geschützte Informationen, finanzieller oder sonstiger Art, über das Geschäft, die Angelegenheiten und das Vermögen des Lizenzgebers oder seiner verbundenen Unternehmen und die Managementstrategien des Lizenzgebers, unabhängig davon, ob solche Dokumente, Informationen oder Materialien als „vertraulich“ oder „geschützt“ gekennzeichnet sind; und (b) in Bezug auf den Lizenznehmer vertrauliche oder geschützte Informationen, finanzieller oder sonstiger Art, über das Geschäft, die Angelegenheiten und das Vermögen des Lizenznehmers oder seiner kontrollierten verbundenen Unternehmen
  4. Inhalt/Lizenziertes Asset: Unter Inhalt versteht man hier kuratierte, ansteckende, gemeinsam erstellte grafische Inhalte in Form neuartiger, origineller visueller Kunstwerke unter beliebigen grafischen Titeln wie Handelsnamen, Firmennamen, Produktnamen, Dienstleistungsmarken, Slogans und Beschreibungen, Domänennamen, Designs, Typografie, Farbpaletten und urheberrechtlich geschützten Werken, einschließlich, aber nicht beschränkt auf vom Lizenzgeber auf seinen offiziellen Internetseiten veröffentlichte Inhalte, Briefpapier, Beschilderungen, Werbeartikel, Werbe- und Marketingmaterialien, Messeständen, Sponsoring, Events, Auszeichnungen, Pressemitteilungen, Quartals- und Jahresberichte, Präsentationen, Fotos, Formulare und elektronische Medien und alle anderen derartigen Inhalte, die vom Mitwirkenden erstellt und auf www.pixemix.com und seinen verbundenen Unternehmen veröffentlicht werden, an denen der Mitwirkende die ursprünglichen übertragbaren Rechte besitzt und diese gemäß der Mitwirkenden-Lizenzvereinbarung an Pixemix Worldwide übertragen werden.
  5. Mitwirkender: Ein Mitwirkender ist der Hauptlizenzinhaber der Inhalte, die von Pixemix Worldwide auf seine Plattform hochgeladen werden und vom Lizenznehmer über das Medium pixemix.com erworben werden können. Ein Mitwirkender ist eine autorisierte Person, die freiwillig die geistigen Eigentumsrechte an den auf der Website veröffentlichten Inhalten zu den zwischen Lizenzgeber und Mitwirkendem gemäß der Mitwirkenden-Lizenzvereinbarung vereinbarten Bedingungen an den Lizenzgeber abtritt und erklärt, dass die Inhalte gemäß der Mitwirkenden-Erklärung ausschließlich und ursprünglich Eigentum des Mitwirkenden sind, von ihm entworfen wurden und in seinem Eigentum stehen. Mitwirkende können Modedesigner, Webdesigner, Grafikdesigner, Inhalts- und Kommunikationsdesigner, Fotografen, Textildruckkünstler, Typografiekünstler, kleinere Kreativ-/Digitalagenturen, Personenvereinigungen und/oder Gruppen von Einzelpersonen in diesem Designbereich oder angehende Studenten über 16 Jahren sein.
  6. Kontrollierte Tochtergesellschaften bezeichnet jede Einheit, die vom LIZENZNEHMER kontrolliert wird; der Begriff „Kontrolle“, einschließlich der Begriffe „kontrollierend“, „kontrolliert von“ und „unter gemeinsamer Kontrolle mit“, bezeichnet den direkten oder indirekten Besitz der Macht, die Geschäftsführung und Richtlinien einer Person zu leiten oder die Leitung zu veranlassen, sei es durch den Besitz von Stimmrechtsanteilen, durch Vertrag oder auf andere Weise
  7. Leitartikel: Leitartikel sind statische Inhalte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Fotos, Zeichnungen und Designs von „Modell-Uploads/lebenden Artefakten/Gesten und Merkmalen von Bildhauern, Idealen, Menschen und Kindern mit Eigentums- und Besitzrechten, Vormundschaft, Leben, Würde, Gefühlen, Ansehen, Mobilität und Geldwert“, die mit der erforderlichen Zustimmung des Modells im Abschnitt „Leitartikel“ hochgeladen werden und deren kommerzielle Nutzung verboten ist.
  8. Redaktionelle Nutzung: Als redaktionelle Nutzung im Sinne dieser Lizenz gilt eine Nutzung zu beschreibenden Zwecken und schließt ausdrücklich eine kommerzielle Nutzung wie etwa Werbung oder Merchandising aus.
  9. Rechtsverletzung: Eine Rechtsverletzung gilt stets als Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz und die Urheberrechtsvorschriften, das Markengesetz und die Markenvorschriften, das Patentgesetz und die Patentvorschriften sowie alle in Indien geltenden Gesetze und Vorschriften zum geistigen Eigentum. Dazu gehören unter anderem die Untervermietung der Lizenz, der Weiterverkauf, die Rückübertragung der auf dieser Website veröffentlichten lizenzierten Inhalte/lizenzierten Vermögenswerte und/oder die Inanspruchnahme von geistigen Eigentumsrechten an diesen Inhalten/lizenzierten Vermögenswerten.
  10. Lizenznehmer/Kunde: Ein Lizenznehmer ist der Benutzer der veröffentlichten Inhalte, in der Regel eine Person, die sich anmeldet oder die Option „Ich stimme zu/Ich akzeptiere“ auf der Webseite aktiviert und die auf dem Portal angegebenen Gebühren für den Erwerb von Lizenzrechten für bestimmte auf dieser Website veröffentlichte Inhalte bezahlt hat. Ein Lizenznehmer kann jede natürliche Person über 16 Jahre, eine juristische Person, eine Personengruppe, ein Personenverband, ein eingetragenes Unternehmen, eine eingetragene oder nicht eingetragene Firma, eine Gewerkschaft, eine Nichtregierungsorganisation und jede andere Person sein, die gemäß den einschlägigen Gesetzen Indiens unter die Definition „Person“ fällt.
  11. Lizenzgeber: Wie oben genannt und umfasst seine Vertreter, Agenten, Nachfolger und im Falle von Veräußerungen, Fusionen, Akquisitionen, Expansionen und Übernahmen das resultierende Unternehmen/die Firma, die im Namen oder als
  12. Exklusive Nutzung lizenzierter Inhalte: Inhalte, die vom Mitwirkenden/Hauptlizenzinhaber ausschließlich auf der offiziellen Website von Pixemix Worldwide gemäß den Bedingungen der Mitwirkenden-Lizenzvereinbarung hochgeladen werden.
  13. Modell: Mit Modell ist hier ein Mensch oder jedes bewegliche oder unbewegliche Eigentum gemeint, das sich im Eigentum oder Besitz des Menschen, des Staates oder einer Behörde befindet, ausgenommen staatliche/nationale Symbole, Embleme und nationales Eigentum mit erheblichem nationalen/internationalen Wert oder Status.
  14. Persönliche Nutzung/Nicht-kommerzielle Nutzung: Jede Nutzung des lizenzierten Assets, die nicht kommerziell ist, ist persönliche Nutzung/nicht-kommerziell
  15. Unter Vertreter sind die Mitarbeiter, Auftragnehmer, Vertreter, Direktoren, leitenden Angestellten, Rechtsberater, Buchhalter und Finanzberater einer Partei zu verstehen.
  16. Einmalige Nutzung: Einmalige Nutzung bedeutet die Nutzung der durch diese Vereinbarung vom Lizenznehmer erhaltenen IP-Rechte für den darin festgelegten Zweck durch einstufige oder gemeinsame Nutzung. Die einmalige Nutzung untersagt die Mehrzwecknutzung des lizenzierten Vermögenswerts für jeden nicht festgelegten Zweck. Die Mehrzwecknutzung dieses lizenzierten Vermögenswerts gilt als Verstoß, wenn festgestellt wird, dass er für einen anderen als den vom Lizenznehmer zum Zeitpunkt des Erhalts dieser Lizenz festgelegten Zweck verwendet wird.
  17. Website: Für Zwecke, die anderweitig ausdrücklich in einer anderen Vereinbarung oder Richtlinie im Zusammenhang mit diesem Webportal genannt werden, bezeichnet der Begriff „Website“ pixemix.com und alle anderen jederzeit korrigierten oder mit Pixemix Worldwide verbundenen Unternehmen, die nach Veräußerungen, Fusionen, Akquisitionen oder Übernahmen dieselben oder erweiterte Zielsetzungen, Zwecke, Visionen und Missionen wie Pixemix Worldwide verfolgen.

    ERKLÄRUNGEN

    IN ANBETRACHT dessen, dass der Lizenzgeber Eigentümer des Namens und der Marke „Pixemix“ ist und über übertragbare geistige Eigentumsrechte der Mitwirkenden an proprietären grafischen Inhalten, kuratierter visueller Kunst, originellen und neuartigen Kunstwerken und Grafiken und jeglichem anderen immateriellen Inhalt auf Anfrage verfügt, der auf www.pixemix.com veröffentlicht wird; wodurch der Lizenzgeber der Öffentlichkeit bekannt ist und der Mitwirkende Pixemix Worldwide autorisiert hat, mit solchen Inhalten gemäß den Bedingungen der Mitwirkenden-Lizenzvereinbarung umzugehen. Zum geistigen Eigentum und den geschützten Materialien des Lizenzgebers gehören außerdem (jedoch ohne Beschränkung hierauf): Die geschützten Verwaltungssysteme des Lizenzgebers, Geschäftsgeheimnisse, Handelsnamen, Firmennamen, Produktnamen, Dienstleistungsmarken, Slogans und Beschreibungen, Domänennamen, Designs, Typografie, Farbpaletten und urheberrechtlich geschützten Werke, einschließlich (jedoch ohne Beschränkung hierauf) Inhalte seiner Internetseiten, Briefpapier, Beschilderung, Werbeartikel, Werbe- und Marketingmaterialien, Messestände, Sponsorings, Veranstaltungen, Auszeichnungen, Pressemitteilungen, Quartals- und Jahresberichte, Präsentationen, Fotos, Formulare und elektronischen Medien in Bezug auf den Lizenzgeber und seine verbundenen Unternehmen (im Folgenden gemeinsam als „ IP-Rechte “ bezeichnet); und

    IN ANBETRACHT dessen, dass der Lizenznehmer eine nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung dieser geistigen Eigentumsrechte für den persönlichen Gebrauch ohne Einschränkung im Zusammenhang mit der Förderung der Beziehung des Lizenznehmers zu verbundenen Unternehmen des Lizenzgebers im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Inhalten und Diensten durch den Lizenznehmer erwerben möchte, und dass der Lizenzgeber bereit ist, dem Lizenznehmer eine nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung dieser geistigen Eigentumsrechte für diesen Zweck zu gewähren, vorausgesetzt, dass der LIZENZNEHMER sich bereit erklärt, die Bedingungen dieser Vereinbarung einzuhalten (und dies auch von seinen kontrollierten verbundenen Unternehmen veranlasst wird).

    DAHER vereinbaren die Parteien gegen eine angemessene Gegenleistung, deren Erhalt und Angemessenheit hiermit von den Parteien anerkannt wird, Folgendes:

  1. LIZENZGEWÄHRUNG FÜR GEISTIGE RECHTE:
    1. Gewährung durch den Lizenzgeber an den Lizenznehmer. Soweit der Lizenzgeber solche Rechte besitzt oder kontrolliert, gewährt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer während der Laufzeit dieser Vereinbarung eine einmalige, nicht exklusive, weltweite Lizenz zur Nutzung der IP-Rechte und bestimmter urheberrechtlich geschützter Inhalte, wie sie auf der Website veröffentlicht werden, ausschließlich für den nicht kommerziellen/persönlichen Gebrauch. Sofern in dieser Vereinbarung nichts anderes festgelegt ist, darf eine solche in dieser Vereinbarung gewährte Lizenz vom Lizenznehmer nicht unterlizenziert, abgetreten, verpfändet, belastet oder anderweitig übertragen werden, weder freiwillig noch unfreiwillig, kraft Gesetzes oder anderweitig, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers, die nach alleinigem Ermessen des Lizenzgebers verweigert werden kann, und jeder Versuch, dies unter Verletzung dieser Vereinbarung zu tun, ist ohne Rechtswirkung, gemäß dieser Vereinbarung ungültig und führt zur sofortigen Kündigung dieser Vereinbarung. Soweit die hiermit lizenzierten IP-Rechte Geschäftsgeheimnisse umfassen, darf der Lizenznehmer diese Geschäftsgeheimnisse nicht an Dritte weitergeben, verteilen oder anderweitig offenlegen. Der Lizenzgeber ist nicht der ursprüngliche oder ausschließliche Eigentümer oder Ersteller der auf der Website veröffentlichten Inhalte/lizenzierten Vermögenswerte, verfügt jedoch über übertragbare Rechte, die ihm vom Mitwirkenden im Rahmen der Mitwirkendenvereinbarung gewährt wurden.

    2. Gegenleistung für Lizenzen. Für die erhaltenen und gegebenen Versprechen und andere gute und wertvolle Gegenleistungen, deren Angemessenheit hiermit anerkannt wird, gewährt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer die Lizenzen und Rechte an den IP-Rechten gemäß Klausel A. Die Lizenz gilt als vollständig bezahlt und es fallen keine Lizenzgebühren oder andere Gebühren für die dem Lizenznehmer hiermit gewährte Lizenz während der Gültigkeitsdauer dieser Vereinbarung sowie während der Übergangszeit an. Verlängerungen der Lizenzbedingungen sind kostenpflichtig. Alle für den Erhalt einer Lizenz gemäß dieser Vereinbarung zu zahlenden Gebühren verstehen sich inklusive Steuern und anderer Gebühren, die gemäß den Steuervorschriften in Indien erhoben werden. Alle Gebühren, die dem Lizenzgeber über anerkannte Zahlungsmethoden gezahlt werden, gelten als gültig. Der Lizenzgeber stimmt zu keinem Zeitpunkt Ratenzahlungen zu oder gestattet diese, sofern dies nicht für eine bestimmte Laufzeit oder eine separate Vereinbarung oder im Rahmen von Werbeaktionen vorgesehen ist, die immer wieder gelten.

    3. Der Lizenzgeber kann die geistigen Eigentumsrechte an den veröffentlichten Inhalten nur und nur so lange übertragen, wie sie rechtlich bestehen. Der Lizenzgeber haftet nicht für etwaige Rechtsfolgen aus Verstößen seitens des Mitwirkenden.

    4. Während der Laufzeit dieser Vereinbarung behält der Lizenzgeber das alleinige und uneingeschränkte Recht, andere nicht exklusive Lizenzen für einige oder alle IP-Rechte an andere, nicht mit dem Lizenznehmer verbundene Unternehmen zu vergeben, und der Lizenzgeber behält das Eigentum an den IP-Rechten.

    5. Änderungen: Der Lizenzgeber kann diese Lizenzvereinbarung ändern, indem er eine aktualisierte Version auf der Website veröffentlicht. Für Käufe gilt die jeweils aktuelle Version der Lizenzvereinbarung, die zum Zeitpunkt des Kaufs veröffentlicht wurde (auch wenn das lizenzierte Objekt nach der Aktualisierung der Lizenzvereinbarung heruntergeladen wird). Aktualisierte Versionen der Lizenzvereinbarung gelten nicht rückwirkend für frühere Käufe, es sei denn, (1) der Lizenznehmer wird über seine Option informiert, die aktualisierten Bedingungen auf frühere Käufe anzuwenden, und stimmt ausdrücklich zu (z. B. durch Klicken auf „Ich stimme zu/Ich akzeptiere“) oder (2) eine solche Änderung (i) beeinträchtigt keine Rechte des Lizenznehmers und (ii) der Lizenzgeber benachrichtigt den Lizenznehmer über die Änderungen und dass sie rückwirkend gelten (z. B. per E-Mail an die hinterlegte Adresse).

    6. In keinem Fall haftet der Lizenzgeber oder seine verbundenen Unternehmen, Dienstleister, Mitarbeiter, Vertreter, leitenden Angestellten oder Direktoren für Schäden jeglicher Art, unter keiner Rechtstheorie, die aus diesem Lizenzvertrag entstehen oder im Zusammenhang mit diesem stehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ihre Nutzung oder Unfähigkeit zur Nutzung des lizenzierten Objekts, einschließlich jeglicher indirekter, spezieller, zufälliger, Folge- oder Strafschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Personenschäden, Schmerzen und Leiden, seelische Belastungen, Einnahmeverluste, entgangene Gewinne, Geschäftsverluste oder Verlust erwarteter Einsparungen, Nutzungsausfall, Verlust von Geschäftswert, Datenverlust, und zwar unabhängig davon, ob diese durch unerlaubte Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Verletzung geistigen Eigentums, Vertragsbruch oder auf andere Weise verursacht wurden, auch wenn diese vorhersehbar waren. In keinem Fall übersteigt die Haftung von Pixemix Worldwide, seiner verbundenen Unternehmen oder Dienstleister, Mitarbeiter, Vertreter, leitenden Angestellten oder Direktoren für Schäden jeglicher Art, unter keiner Rechtstheorie, die aus diesem Lizenzvertrag entstehen oder im Zusammenhang mit diesem stehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ihre Nutzung oder Unfähigkeit zur Nutzung des lizenzierten Objekts, die Gebühren, die der Lizenznehmer für das lizenzierte Objekt bezahlt hat. Das Vorstehende berührt nicht die Haftung, die nach geltendem Recht nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann.

    7. Der Lizenzgeber ist zu keinem Zeitpunkt für Ansprüche oder Schäden verantwortlich, die dem Lizenznehmer durch hochgeladene Designs entstehen, deren Verwendung oder Veröffentlichung in einem anderen Land als Indien verboten ist.

  2. PFLICHTEN DES LIZENZNEHMERS:
    1. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, davon Kenntnis zu haben, dass der offizielle Link des Inhalts ab dem Kaufdatum 15 Tage lang zum einmaligen Gebrauch zum Download zur Verfügung steht. Nach Ablauf dieser 15 Tage kann der nicht beanspruchte/nicht heruntergeladene Inhalt nicht mehr zum Download bereitgestellt werden, da er automatisch auf der Website zum Kauf für andere potenzielle/zukünftige Lizenznehmer/Kunden verfügbar wird.

    2. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, diese Einzellizenz nur für nicht kommerzielle Zwecke zu verwenden, und der lizenzierte Vermögenswert/Inhalt darf nur einmal verwendet und abgerufen werden, wie in dieser Lizenzvereinbarung vom zum Zeitpunkt des Kaufs angegebenen Lizenznehmer gestattet. Die Zusammenarbeit mehrerer Personen zur Verwendung desselben lizenzierten Vermögenswerts ist nur zulässig, wenn der Lizenznehmer mehrere Zwecke angibt und die Verwendung durch mehrere Personen aus unterschiedlichen Quellen jeweils einzeln erfolgt, indem jede einzelne verwendete Quelle Gebühren für eine Lizenz für diesen lizenzierten Vermögenswert zahlt. Der Lizenznehmer darf zum Zeitpunkt des Kaufs nur dann mehrere Benutzer (oder Plätze) auswählen, wenn er berechtigt ist, die anderen Personen, die den lizenzierten Vermögenswert verwenden, rechtlich an diese Lizenzvereinbarung zu binden.

    3. Falls auf der offiziellen Website von Pixemix veröffentlichte Inhalte für redaktionelle Zwecke bereitgestellt werden, ist es dem Lizenznehmer nicht gestattet, diese für gewerbliche Zwecke sowie für Veröffentlichungs- und Weiterverkaufszwecke zu verwenden. Abgesehen davon gelten besondere Beschränkungen für die Verwendung redaktioneller Inhalte für die Multimediaproduktion und -verteilung über Rundfunk, Kabelnetze, OTT-Videodienste (z. B. Netflix, Hulu, Amazon) oder in Kinos oder in entsprechenden Werbematerialien, für die Veröffentlichung auf Covern, Umschlägen oder anderen verpackungsbezogenen Zwecken sowie für die Verwendung für jegliche Veröffentlichung mit Änderungen, die der Lizenznehmer einzuhalten verpflichtet ist. Darüber hinaus verpflichtet sich der Lizenznehmer, den Lizenzgeber für redaktionelle Inhalte zu benennen, die er für andere Zwecke als die gewerbliche Nutzung oder die speziell eingeschränkte Nutzung gemäß Abschnitt 2.14 dieser Vereinbarung verwendet.

    4. Der Lizenznehmer darf den lizenzierten Vermögenswert nur auf (i) einen persönlichen Server hochladen, der Eigentum des Lizenznehmers ist und von ihm kontrolliert wird, oder (ii) einen privaten Cloud-Speicherdienst, eine Cloud-basierte Design-App oder einen Digital Asset Manager mit einem vom Lizenznehmer kontrollierten Konto, und zwar in jedem Fall nur zur Verwendung des lizenzierten Vermögenswerts durch den Lizenznehmer, wie hierin gestattet.

    5. Der Lizenznehmer darf die durch diesen Lizenzvertrag erworbenen Rechte nur zu den in diesem Vertrag genannten Bedingungen nutzen und die Nutzung für die in diesem Vertrag genannte Dauer fortsetzen und mit Einverständnis beider Parteien jederzeit verlängern.

    6. Der Lizenznehmer darf, vorbehaltlich redaktioneller Inhalte, digitale Endprodukte wie statische Designs und statische Website-Elemente ausschließlich zur nichtkommerziellen Nutzung erstellen.

    7. Der Lizenznehmer darf das lizenzierte Objekt, vorbehaltlich redaktioneller Inhalte, in digitalen oder gedruckten Veröffentlichungen wie Karten, Einladungen, Fotoalben und Sammelalben, E-Books oder E-Publikationen verwenden, die ausschließlich für nicht kommerzielle Zwecke bestimmt sind.

    8. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, die lizenzierten Assets/Inhalte ausschließlich für das Streaming von Filmen und audiovisuellen Werken über das Internet (ausgenommen Werbung) und nur für nichtkommerzielle Zwecke und vorbehaltlich redaktioneller Inhalte zu verwenden.

    9. Lizenzierte Assets dürfen nicht als Teil einer Marke, Dienstleistungsmarke, Designmarke oder eines Handelsnamens verwendet werden. In keinem Fall gestattet diese Lizenzvereinbarung dem Lizenznehmer, Markenrechte oder ähnliche Rechte an den lizenzierten Assets zu registrieren, zu schützen oder durchzusetzen – und der Lizenznehmer darf dies auch nicht versuchen. Wenden Sie sich an den Lizenzgeber, um eine individuelle Lizenz zu erhalten, wenn Sie diese Rechte wünschen.

    10. Der Lizenznehmer darf den lizenzierten Vermögenswert (oder eine Modifikation davon) nicht als sein eigenes urheberrechtlich geschütztes Werk beanspruchen (der ursprüngliche lizenzierte Vermögenswert muss bei jeder Urheberrechtsregistrierung ausgeschlossen werden).

    11. Die Lizenz ist auf die in dieser Lizenzvereinbarung ausdrücklich gestatteten Verwendungszwecke beschränkt: Zukünftig vorhandene Technologien und Verwendungszwecke sind ausdrücklich vorbehalten und nicht im Umfang der Lizenz enthalten.

    12. Nichts in dieser Lizenzvereinbarung gewährt dem Lizenznehmer eines der folgenden Rechte, wobei alle Rechte ausdrücklich vorbehalten bleiben und Werbeinhalte und kostenlose Archivinhalte ausgenommen sind:

      1. Der Weiterverkauf oder die Unterlizenzierung des lizenzierten Objekts oder dessen Änderung in Form der Quelldatei ist streng verboten.

      2. Der Weiterverkauf oder die Unterlizenzierung des lizenzierten Objekts oder jegliche Änderung davon in einer Weise, die in direkter Konkurrenz zum ursprünglichen lizenzierten Objekt steht (z. B. als Bestandsobjekt oder Vorlage), ist streng verboten.

      3. Es ist streng verboten, den lizenzierten Vermögenswert in einer Weise zu veröffentlichen oder freizugeben, die es anderen ermöglicht, den lizenzierten Vermögenswert als eigenständige Datei (d. h. nur die Inhaltsdatei selbst, getrennt vom Projekt oder der Endnutzung, die ausdrücklich gestattet ist) herunterzuladen, zu extrahieren oder weiterzuverteilen.

      4. Es ist streng verboten, die Urheberschaft und/oder das Eigentum an dem lizenzierten Objekt falsch darzustellen.

  3. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, den Lizenzgegenstand nicht in pornografischen, betrügerischen, unmoralischen, verletzenden, illegalen, belästigenden, anstößigen oder diffamierenden Materialien zu verwenden. Dies ist streng verboten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf jegliche Verwendung des Lizenzgegenstands, die:

    1. Informationen oder Inhalte enthalten, zu deren Bereitstellung Sie aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder vertraglicher bzw. treuhänderischer Beziehungen nicht berechtigt sind;

    2. Informationen oder Inhalte enthält, von denen Sie wissen, dass sie nicht korrekt und aktuell sind; oder

    3. fördert Rassismus, Fanatismus, Hass oder körperliche Gewalt jeglicher Art gegenüber einer Gruppe oder Einzelperson.

    4. kann für Sie, eine andere Person oder ein Tier die Gefahr einer Schädigung, eines Verlustes, einer körperlichen oder geistigen Verletzung, einer seelischen Belastung, des Todes, einer Behinderung, Entstellung oder einer körperlichen oder geistigen Erkrankung bedeuten.
    5. kann das Risiko eines sonstigen Verlusts oder Schadens für Personen oder Eigentum schaffen.
    6. versucht, Kindern zu schaden oder sie auszubeuten, indem sie unangemessenen Inhalten ausgesetzt werden, nach personenbezogenen Daten gefragt werden oder auf andere Weise;
    7. kann ein Verbrechen oder eine unerlaubte Handlung darstellen oder zu einem solchen beitragen.
  4. Einschränkungen bei der Verwendung des ausschließlich zur redaktionellen Verwendung hochgeladenen Modells:

    1. Die Verwendung von Modellen/Editorials für andere als die in der von Ihnen in Bezug auf diese Modelle/Editorials erworbenen Lizenz ausdrücklich vorgesehenen Zwecke ist nicht zulässig.

    2. Verwendung von Models/Leitartikeln zur Darstellung auf eine Art und Weise, die ein vernünftiger Mensch als anstößig, diffamierend, irreführend, obszön, verleumderisch, unmoralisch, kriminell oder illegal empfinden würde. Dies umfasst unter anderem Handlungen, bei denen ein Model, das ausschließlich für die redaktionelle Verwendung auf diese Website hochgeladen wurde, für Pornografie, Erwachsenenvideos, Veranstaltungsorte für Erwachsenenunterhaltung, Begleitdienste, Datingdienste oder als an einer körperlichen oder geistigen Krankheit leidend oder in Behandlung befindliches Model dargestellt wird; oder die Teilnahme an und Förderung von Aktivitäten gegen den Nationalstaat.

    3. Eine Nutzung des „Modells zur redaktionellen Verwendung“ für andere als redaktionelle Zwecke ist untersagt.

    4. Die Verwendung von Modellen/Editorials (ganz oder teilweise) als Marke, Dienstleistungsmarke, Logo oder andere Herkunftsangabe oder als Teil davon ist verboten.

    5. Es ist verboten, ausdrücklich oder durch vernünftige Andeutung fälschlich zu behaupten, dass Modelle/Editorials von Ihnen oder einer anderen Person als dem/den Urheberrechtsinhaber(n) dieser Modelle/Editorials erstellt wurden.

  5. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, nur solche Inhalte herunterzuladen und zu verwenden, deren Verwendung gemäß den Gesetzen und Bestimmungen anderer Länder als Indiens nicht verboten ist, und verzichtet auf sämtliche Rechte zur Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem Lizenzgeber zu jedem Zeitpunkt nach dem Kauf und vor dem Download, wenn sich herausstellt, dass die Verwendung der Inhalte in dem betreffenden Land verboten ist.

  1. Amtszeit und Kündigung
    1. Lizenznehmer, die ein Jahres- oder Monatsabonnement abschließen, erhalten eine Laufzeitverlängerung und Aufrechterhaltung gemäß den Abonnementbedingungen.

    2. Pixemix Worldwide kann diese Lizenzvereinbarung jederzeit kündigen, wenn der Lizenznehmer gegen eine der Bedingungen dieser oder einer anderen Vereinbarung mit Pixemix Worldwide verstößt. In diesem Fall muss der Lizenznehmer unverzüglich: die Nutzung des Lizenzgegenstands einstellen; sämtliche Kopien löschen oder vernichten; und auf Anfrage Pixemix Worldwide schriftlich bestätigen, dass der Lizenznehmer diese Anforderungen eingehalten hat. Wenn der Lizenznehmer den Lizenzgegenstand auf einer Social-Media-Plattform oder einer anderen Website eines Drittanbieters verwendet und die Plattform oder Website den Lizenzgegenstand für eigene Zwecke oder in einer Weise verwendet (oder ankündigt, dass sie dies beabsichtigt), die diesem Lizenzvertrag zuwiderläuft, erlöschen die für eine solche Nutzung gewährten Rechte unverzüglich, und in diesem Fall erklärt sich der Lizenznehmer auf Anfrage von Pixemix Worldwide damit einverstanden, sämtliche Inhalte von einer solchen Plattform oder Website zu entfernen.

    3. Hinweis: Der Lizenzgeber kann im Falle einer Verletzung und/oder Nichteinhaltung der Bedingungen dieser Vereinbarung eine Kündigungsfrist von einem Monat einhalten, bevor er rechtliche Schritte gegen den Lizenznehmer einleitet. Der Lizenzgeber behält sich jedoch das Recht vor, die Vereinbarung sofort zu kündigen, indem er den Lizenznehmer per offizieller E-Mail über die Verletzung informiert.

    4. Die Kündigung dieser Vereinbarung stellt keine Entschuldigung für die Nichterfüllung oder Verletzung dieser Vereinbarung durch den Lizenznehmer oder den Lizenzgeber dar. Sowohl dem Lizenzgeber als auch dem Lizenznehmer stehen im Hinblick auf eine solche Nichterfüllung oder Verletzung alle Rechtsmittel gemäß dieser Vereinbarung und nach Gesetz oder Billigkeitsrecht zu.

    5. Übergangs- und Kündigungsfrist: Nach der Kündigung des Beratungsvertrags oder dieses Vertrags hat der Lizenznehmer höchstens einhundertzwanzig (120) Tage Zeit (dieser Zeitraum ist die „Übergangsfrist“), um die Nutzung der geistigen Eigentumsrechte einzustellen. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen hierin kann der Lizenznehmer während der Übergangsfrist die vorhandenen Materialien, die die geistigen Eigentumsrechte enthalten, gemäß den Bedingungen dieses Vertrags weiterhin verwenden. Nach der Übergangsfrist stellt der Lizenznehmer die Nutzung der geistigen Eigentumsrechte unverzüglich und dauerhaft ein und entfernt darüber hinaus alle Verwendungen von Namen, Domänen oder lizenzierten Assets/Inhalten von Pixemix Worldwide, die auf der Website veröffentlicht wurden, sowie zugehörige geistige Eigentumsrechte und alle neuen oder zukünftigen Richtlinien und Standards; Geschäftsgeheimnisse des Lizenzgebers; unterlässt die Verwendung anderer Marken, Namen, Designs oder anderer Bezeichnungen, die der Bezeichnung „Pixemix“ oder anderen geistigen Eigentumsrechten, die mit den lizenzierten Assets/Inhalten in Zusammenhang stehen, die auf der Website veröffentlicht wurden, zum Verwechseln ähnlich sind.

    6. Der Lizenzgeber kann die Lizenzierung des lizenzierten Assets jederzeit nach eigenem Ermessen beenden. Nach Mitteilung des Lizenzgebers oder nach Kenntnis des Lizenznehmers, dass ein lizenziertes Asset Gegenstand eines Anspruchs wegen Verletzung der Rechte Dritter sein könnte, kann der Lizenzgeber den Lizenznehmer auffordern, unverzüglich und auf eigene Kosten Folgendes zu tun: die Nutzung des lizenzierten Assets einzustellen, alle Kopien zu löschen oder zu vernichten und sicherzustellen, dass die Kunden, Vertriebshändler und/oder Lizenznehmer des Lizenznehmers dasselbe tun. Der Lizenzgeber wird Ihnen kostenlos Ersatzinhalte (die vom Lizenzgeber nach seinem vernünftigen kaufmännischen Ermessen bestimmt werden) zur Verfügung stellen, vorbehaltlich der anderen Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung. Dies ist seine einzige Verpflichtung.

    7. Unterlassungsanspruch. Lizenzgeber und Lizenznehmer erkennen an und stimmen zu, dass ein Verstoß oder ein drohender Verstoß des Lizenznehmers, seiner kontrollierten verbundenen Unternehmen oder eines ihrer Vertreter gegen eine der Bedingungen dieser Vereinbarung den anderen Parteien unmittelbaren und irreparablen Schaden zufügt und dass finanzieller Schadenersatz nicht ausreicht, um die andere Partei für einen solchen Verstoß zu entschädigen. Dementsprechend stimmen Lizenzgeber und Lizenznehmer zu, dass Lizenzgeber und Lizenznehmer zusätzlich zu allen anderen Rechtsmitteln, die ihnen gesetzlich oder nach Billigkeitsrecht zur Verfügung stehen, berechtigt sind, ohne Hinterlegung einer Kaution oder anderer Sicherheiten bei jedem zuständigen Gericht eine einstweilige Verfügung zu beantragen, die einen Verstoß oder einen drohenden Verstoß gegen die Bedingungen dieser Vereinbarung durch den Lizenznehmer, seine kontrollierten verbundenen Unternehmen oder den Lizenzgeber, seine verbundenen Unternehmen oder Vertreter einer Partei untersagt und unterbindet.

    8. Die Laufzeit dieser Vereinbarung beträgt 18 Monate und beginnt mit dem Datum der Anmeldung und dem Aktivieren der Option „Ich stimme zu/Ich akzeptiere“ auf der Webseite. Sie kann im gegenseitigen Einvernehmen und zu den für den Lizenzgeber akzeptablen Bedingungen jederzeit verlängert werden.
  1. EIGENTUM UND VERLETZUNG:
    1. Eigentum. Der Lizenznehmer erkennt an und stimmt zu, dass die geistigen Eigentumsrechte und der mit den geistigen Eigentumsrechten verbundene Geschäftswert an den lizenzierten Assets/Inhalten, die auf der Website veröffentlicht werden, Eigentum des Mitwirkenden sind und das übertragbare Eigentum sind, das dem Lizenzgeber gemäß den Bedingungen der Lizenzvereinbarung für Mitwirkende zusteht, und nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Lizenzgebers verwendet werden können, die durch diese Lizenz erteilt wird. Lizenznehmer, die lizenzierte Inhalte zur exklusiven Nutzung erwerben, sind berechtigt, die Inhalte lebenslang zu verwenden. Darüber hinaus sind Lizenznehmer, die eine jährliche oder monatliche Mitgliedschaft bei Pixemix Worldwide abgeschlossen haben, berechtigt, die Lizenz für die Inhalte für die Dauer zu verwenden, die in den Abonnementbedingungen je nach Sachlage angegeben ist. Der Lizenznehmer behält den Geschäftswert in seinem Unternehmen, abgesehen von dem Geschäftswert, der mit der Verwendung der lizenzierten Assets/Inhalte verbunden ist. Der Lizenznehmer erkennt ferner an und stimmt zu, dass mit Beendigung dieser Vereinbarung alle Rechte des Lizenznehmers an den lizenzierten Assets/Inhalten erlöschen und der Lizenznehmer kein Interesse oder Recht zur Verwendung der geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf die lizenzierten Assets/Inhalte hat. Der Lizenznehmer gibt in keiner Weise vor, dass er Eigentümer der geistigen Eigentumsrechte oder eines Teils oder einer Komponente der geistigen Eigentumsrechte ist, und der Lizenznehmer erkennt hiermit an, dass seine Nutzung der geistigen Eigentumsrechte keinerlei Rechte, Titel oder Anteile an den geistigen Eigentumsrechten zugunsten des Lizenznehmers begründet, sondern dass jegliche Nutzung der geistigen Eigentumsrechte durch den Lizenznehmer ausschließlich dem Lizenzgeber zugute kommt und in seinem Namen erfolgt. Sollte der Lizenznehmer einen Teil oder eine Komponente der geistigen Eigentumsrechte nutzen oder eine Erweiterung der Dienste unter Verletzung dieser Vereinbarung erstellen, muss der Lizenznehmer eine Abtretung aller Rechte ausführen und an den Lizenzgeber übermitteln, die der Lizenznehmer möglicherweise an einem Werk, einer Marke oder einem anderen geistigen Eigentumsrecht unter Verwendung oder Einbeziehung der geistigen Eigentumsrechte geschaffen hat, zusammen mit jeglichem mit den geistigen Eigentumsrechten verbundenen Geschäftswert für eine solche Erweiterung der Dienste auf der Website. Der Lizenznehmer erkennt außerdem an und erklärt sich damit einverstanden, dass er zu keinem Zeitpunkt Handlungen oder Dinge vornehmen oder vornehmen lassen wird, die die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit von Anträgen, Registrierungen oder Rechten an bzw. für die geistigen Eigentumsrechte oder die ausschließlichen Rechte, Titel und Anteile des Lizenzgebers an den geistigen Eigentumsrechten anfechten, ihnen entgegentreten, sie für ungültig erklären wollen oder in irgendeiner Weise beeinträchtigen oder beeinträchtigen wollen.

    2. Rechtsverletzung. Während der Laufzeit der Lizenz muss der Lizenznehmer den Lizenzgeber unverzüglich schriftlich über jede vermutete oder tatsächliche Verletzung der geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf den lizenzierten Vermögenswert informieren, die dem Lizenznehmer bekannt wird. Im Falle einer vermuteten oder tatsächlichen Rechtsverletzung hat der Lizenzgeber das Recht, aber nicht die Pflicht, rechtliche Schritte oder andere Maßnahmen einzuleiten, um den Inhalt vor einer solchen Rechtsverletzung zu schützen. Ebenso muss der Lizenznehmer, wenn festgestellt wird, dass er an Aktivitäten beteiligt war, die die geistigen Eigentumsrechte des Mitwirkenden verletzen, die an den auf der Website veröffentlichten Inhalten liegen, mit dem Lizenzgeber bei derartigen Aktionen oder Maßnahmen auf Anfrage und auf alleinige Kosten des Lizenzgebers zusammenarbeiten. Bei jeder vom Lizenzgeber angestrengten Klage:

      (a) Der Lizenzgeber behält die volle Kontrolle darüber, einschließlich der Beilegung oder sonstigen Erledigung der Klage; und (b) jegliche Rückforderung erfolgt ausschließlich auf Rechnung des Lizenzgebers.

  1. PRÜFUNG

    Nach angemessener Benachrichtigung erklärt sich der Lizenznehmer damit einverstanden, dem Lizenzgeber Musterkopien von Projekten oder Endanwendungen bereitzustellen, die lizenzierte Assets enthalten, einschließlich der Bereitstellung kostenlosen Zugangs für den Lizenzgeber zu kostenpflichtigen oder anderweitig zugangsbeschränkten Websites oder Plattformen, auf denen die lizenzierten Assets reproduziert werden. Darüber hinaus kann der Lizenzgeber nach angemessener Benachrichtigung nach eigenem Ermessen entweder durch seine eigenen Mitarbeiter oder durch Dritte eine Prüfung der Aufzeichnungen des Lizenznehmers durchführen, die in direktem Zusammenhang mit dieser Lizenzvereinbarung und der Nutzung der lizenzierten Assets durch den Lizenznehmer stehen, um die Einhaltung der Zahlungs- und sonstigen Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung zu überprüfen.

  1. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

    Die Nutzung des lizenzierten Vermögenswerts durch den Lizenznehmer erfolgt auf eigenes Risiko des Lizenznehmers. Der lizenzierte Vermögenswert wird „wie besehen“ und „wie verfügbar“ bereitgestellt, ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Garantien jeglicher Art. Der Lizenzgeber und der Shop-Eigentümer lehnen hiermit jegliche ausdrückliche oder stillschweigende, gesetzliche oder sonstige Garantien jeglicher Art ab, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Garantien für Marktgängigkeit, Nichtverletzung und Eignung für einen bestimmten Zweck. Das Vorstehende berührt keine Garantien, die nach geltendem Recht nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden können.

  1. SCHADENSERSATZ
    1. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, den Lizenzgeber, dessen verbundene Unternehmen und Dienstleister sowie dessen jeweilige leitende Angestellte, Geschäftsführer, Mitarbeiter, Auftragnehmer, Vertreter, Lizenzgeber, Lieferanten, Rechtsnachfolger und Zessionare von allen Ansprüchen, Verbindlichkeiten, Schäden, Urteilen, Schiedssprüchen, Verlusten, Kosten, Aufwendungen oder Gebühren (einschließlich, aber nicht beschränkt auf angemessene Anwaltsgebühren) freizustellen und schadlos zu halten, die sich aus (i) der Verletzung dieser Lizenzvereinbarung durch den Lizenznehmer (oder durch in seinem Namen handelnde Personen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Dienstleister) ergeben, (ii) der Verwendung des lizenzierten Objekts unter Verletzung von Gesetzen, Regeln oder Vorschriften oder (iii) der Verwendung des lizenzierten Objekts unter Verletzung von Rechten Dritter, wenn diese Verletzung auf die Änderung des lizenzierten Objekts zurückzuführen ist.

    2. Der Lizenzgeber ist jederzeit von allen berechtigten Ansprüchen und Haftungen ausgeschlossen, die sich aus kopierten oder nicht originalen Inhalten ergeben, die vom Hauptbeitragenden der auf der Website veröffentlichten Inhalte in gutem Glauben hochgeladen wurden.

  1. VERTRAULICHKEIT
    1. Geheimhaltung vertraulicher Informationen: Weder der Lizenznehmer noch seine kontrollierten verbundenen Unternehmen, der Lizenzgeber, seine verbundenen Unternehmen oder deren Vertreter dürfen vertrauliche Informationen, die ihnen von den anderen Parteien bereitgestellt wurden oder bereitgestellt werden sollen, zu irgendeinem Zeitpunkt oder auf irgendeine andere Weise offenlegen oder verwenden, als in dieser Vereinbarung gestattet.

    2. Der Lizenzgeber ist jederzeit von allen berechtigten Ansprüchen und Haftungen ausgeschlossen, die sich aus kopierten oder nicht originalen Inhalten ergeben, die vom Hauptbeitragenden der auf der Website veröffentlichten Inhalte in gutem Glauben hochgeladen wurden.

    3. Nicht vertrauliche Informationen: Ungeachtet der vorstehenden Vertraulichkeitsbestimmungen dieses Abschnitts gelten zu keinem Zeitpunkt vom Lizenznehmer zum Zweck der öffentlichen Werbung oder Vermarktung der Produkte und Dienstleistungen des Lizenznehmers erstellte Inhalte als vertrauliche Informationen, mit Ausnahme der lizenzierten Vermögenswerte, die durch diesen Vertrag geschützt sind.

  1. Frist für die Einreichung von Ansprüchen

    Soweit gesetzlich zulässig, müssen alle Klagegründe oder Ansprüche, die sich möglicherweise aus dem lizenzierten Vermögenswert oder diesem Lizenzvertrag ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, innerhalb eines (1) Jahres nach Entstehung des Klagegrundes geltend gemacht werden, andernfalls verfallen diese Klagegründe oder Ansprüche dauerhaft.

  1. Rechtswahl und Gerichtsstand

    Alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem lizenzierten Vermögenswert und der Lizenzvereinbarung sowie alle daraus entstehenden oder damit in Zusammenhang stehenden Streitigkeiten oder Ansprüche (in jedem Fall einschließlich, aber nicht beschränkt auf außervertragliche Streitigkeiten oder Ansprüche) unterliegen den Bundesgesetzen Indiens und werden gemäß diesen Gesetzen ausgelegt, ohne dass Rechtswahl- oder Kollisionsnormen (ob nun in Indien oder einer anderen Gerichtsbarkeit) zur Anwendung kommen. Alle Rechtsstreitigkeiten, Klagen oder Verfahren, die aus dem lizenzierten Vermögenswert oder dieser Lizenzvereinbarung entstehen oder damit in Zusammenhang stehen, werden ausschließlich vor den Bundesgerichten von Karnataka, Indien, angestrengt, obwohl sich der Lizenzgeber das Recht vorbehält, Klagen oder Verfahren gegen den Lizenznehmer wegen Verletzung dieser Lizenzvereinbarung im Wohnsitzland des Lizenznehmers oder in jedem anderen relevanten Land anzustrengen. Der Lizenznehmer verzichtet im gesetzlich zulässigen Umfang auf alle Einwände gegen die Ausübung der Gerichtsbarkeit über den Lizenznehmer durch diese Gerichte und auf den Gerichtsstand bei diesen Gerichten.

  1. SCHIEDSVERFAHREN

    Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, vom Lizenznehmer nach eigenem Ermessen und mit Ausnahme des gesetzlich verbotenen Umfangs zu verlangen, sämtliche Streitigkeiten, die sich aus der Verwendung des lizenzierten Vermögenswerts und dieser Lizenzvereinbarung ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Streitigkeiten, die sich aus oder in Bezug auf deren Auslegung, Verletzung, Ungültigkeit, Nichterfüllung oder Kündigung ergeben, einem endgültigen und bindenden Schiedsverfahren gemäß dem indischen Schieds- und Schlichtungsgesetz von 1996 in der durch das Gesetz von 2015 geänderten Fassung (und umfasst alle nachfolgenden Änderungen, die nach Abschluss dieser Vereinbarung oder Auslegung dieser Vereinbarung vorgenommen wurden) an einem Schiedsort in Bengaluru oder an einem anderen zugänglichen Ort in Karnataka in Indien zu unterwerfen, der einvernehmlich festgelegt wurde und für den eine vorherige Ankündigung einer solchen Anrufung innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Feststellung einer solchen Streitigkeit erforderlich ist. Im Falle eines Beitragenden, der seinen Wohnsitz oder Sitz in einem anderen Land als Indien hat, ist der Schiedsort in Indien an einem von den Parteien einvernehmlich festgelegten Ort. Die Sprache des Schiedsverfahrens ist Englisch. Im Falle einer nicht einvernehmlichen Schlichtung sind die zuständigen Gerichte in Bengaluru, Karnataka, Indien zuständig.

  1. VERZICHT UND SALVATORISCHE KLAUSEL
    1. Kein Verzicht des Lizenzgebers auf eine in dieser Lizenzvereinbarung festgelegte Bestimmung oder Bedingung gilt als weiterer oder anhaltender Verzicht auf diese Bestimmung oder Bedingung oder als Verzicht auf eine andere Bestimmung oder Bedingung. Ein Versäumnis des Lizenzgebers, ein Recht oder eine Bestimmung aus dieser Lizenzvereinbarung geltend zu machen, gilt jedoch nicht als Verzicht auf dieses Recht oder diese Bestimmung.

    2. Wird eine Bestimmung dieser Lizenzvereinbarung von einem Gericht oder einem anderen zuständigen Tribunal aus irgendeinem Grund für ungültig, gesetzeswidrig oder nicht durchsetzbar befunden, wird diese Bestimmung gestrichen oder auf das Mindestmaß beschränkt, so dass die verbleibenden Bestimmungen der Lizenzvereinbarung, einschließlich der Nutzungsbedingungen, weiterhin in vollem Umfang gültig und wirksam bleiben.

  1. GESAMTE VEREINBARUNG

    Diese Lizenzvereinbarung stellt zusammen mit den Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie die einzige und vollständige Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer einerseits und dem Lizenzgeber andererseits in Bezug auf den lizenzierten Vermögenswert dar und ersetzt alle vorherigen und gleichzeitigen Absprachen, Vereinbarungen, Zusicherungen und Gewährleistungen, sowohl schriftlich als auch mündlich, in Bezug auf den lizenzierten Vermögenswert. Diese Lizenzvereinbarung ersetzt alle widersprüchlichen Bedingungen, die in den Nutzungsbedingungen in Bezug auf den lizenzierten Vermögenswert festgelegt sind.

  1. HINWEISE

    Alle Mitteilungen, die im Rahmen dieser Lizenzvereinbarung an den Lizenzgeber gesendet werden müssen, sollten per E-Mail an hello@pixemix.com gesendet werden. Alle Mitteilungen an den Lizenznehmer werden per E-Mail an die Adresse gesendet, die der Lizenznehmer bei der Kontoerstellung oder beim Kauf angegeben hat. Alle Mitteilungen, Zustimmungen und andere Nachrichten im Rahmen dieser Vereinbarung müssen schriftlich per Einschreiben, Fax, per Hand, per India Post oder durch einen kommerziellen Kurierdienst an die offizielle Postadresse der Vertragsparteien erfolgen. Jede Partei kann ihre Adresse für die Zwecke dieses Abschnitts ändern, indem sie der anderen Partei die neue Adresse in der oben beschriebenen Weise schriftlich mitteilt. Jede auf diese Weise gegebene Mitteilung wird mit dem Tag des Erhalts dieser Mitteilung wirksam.

  1. INTERPRETATION

    Sofern der Kontext nichts anderes erfordert, gilt in jedem Teil dieser Lizenzvereinbarung: (i) „einschließlich“ (und alle davon abgeleiteten Formen, z. B. „umfasst“), „z. B.“ und „zum Beispiel“ bedeutet „einschließlich, aber nicht beschränkt auf“; und (ii) die Verwendung der Einzahl impliziert die Mehrzahl und umgekehrt. Diese Lizenzvereinbarung darf nicht gegen die verfassende Partei ausgelegt werden.

  1. BINDENDE WIRKUNG

    Diese Vereinbarung ist für die Vertragsparteien und ihre Rechtsnachfolger und zulässigen Zessionare bindend.

  1. Gegenunterschriften

    Diese Vereinbarung kann in mehreren Ausfertigungen ausgeführt werden, von denen jede als Original gilt und alle ein und dasselbe Dokument darstellen. Da es sich bei dem Dokument um eine elektronische Aufzeichnung handelt, basieren Registrierungen und Autorisierungen, die Zustimmung und freien Willen bestätigen, auf einer elektronischen Signatur oder durch Einchecken bei „Ich stimme zu/Ich akzeptiere“.

  1. KONFLIKTE

    Im Falle eines Konflikts zwischen den Bestimmungen dieser Vereinbarung und den Nutzungsbedingungen oder der Datenschutzrichtlinie hat diese Vereinbarung Vorrang.

  1. HÖHERE GEWALT

    Außer in Bezug auf Zahlungsverpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung haftet keine Partei noch gilt die Partei als Verletzer dieser Vereinbarung aufgrund einer Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung aufgrund von Ursachen außerhalb ihrer Kontrolle, einschließlich höherer Gewalt, Ereignissen durch Staatsfeinde oder Terroristen, Handlungen militärischer, ziviler oder behördlicher Behörden, Änderungen von Gesetzen oder Bestimmungen, Feuer, Überflutung, Erdbeben, Stürmen oder ähnlichen Ereignissen, Störungen oder Ausfällen von Kommunikation, Strom oder anderen Versorgungsleistungen, Störungen der Website, Hacken der Website, irreversiblem Absturz von Serverdaten oder -programmierung, Streik, Entlassung oder Bedingungen, unter denen eine der Parteien aufgrund von Situationen oder Bedingungen außerhalb ihrer persönlichen Kontrolle nicht in der Lage ist, ihre Leistung zu erbringen, Nichtverfügbarkeit von Lieferungen oder sonstigen Ursachen, ob ähnlich oder unähnlich den Vorgenannten, die von der jeweiligen Partei mit angemessener Sorgfalt nicht hätten verhindert werden können (jeweils ein „Ereignis höherer Gewalt“). Innerhalb von 72 Stunden nach dem Auftreten eines Ereignisses höherer Gewalt benachrichtigt die betroffene Partei die andere Partei über das Ereignis, indem sie entweder (i) eine E-Mail-Nachricht oder (ii) eine Faxnachricht oder eine andere offizielle elektronische Kommunikationsmethode sendet, bei der der Empfang der Nachricht bei der anderen Partei bestätigt werden kann. Darüber hinaus übermittelt die betroffene Partei der anderen Partei innerhalb von sieben (7) Tagen nach Feststellung der Ursache des Ereignisses höherer Gewalt eine schriftliche Erklärung zu den Umständen, die das Ereignis höherer Gewalt verursacht haben. Die von der betroffenen Partei geforderte Leistungszeit verlängert sich um den Zeitraum dieser Verzögerung, sofern die Partei sorgfältige Anstrengungen unternimmt, um die Ursache dieser Verzögerung zu beheben. Im Falle eines Geräte- oder Softwareausfalls oder -fehlers, der außerhalb ihrer Kontrolle liegt, ergreift Pixemix angemessene Schritte, um Serviceunterbrechungen zu minimieren und ihre Auswirkungen zu mildern, übernimmt diesbezüglich jedoch keine Haftung. Während oder nach der Erklärung höherer Gewalt können keine der Parteien Ansprüche geltend machen. Alle vor der Erklärung höherer Gewalt anhängigen Ansprüche bleiben im Falle eines reversiblen Ausfalls oder einer Wartung oder eines Unfalls oder eines erstattungsfähigen Schadens ausgesetzt, und die jeweiligen Verträge bleiben hinsichtlich der bereits auf der Website veröffentlichten Inhalte in Kraft. Alle anderen anhängigen Ansprüche als die oben genannten bleiben beendet, und Pixemix übernimmt keine Haftung für die Wiederherstellung der Treuepflichten oder die Erfüllung von Ansprüchen, da diese irreversibel werden.

  1. ÜBERSCHRIFTEN & KONSTRUKTION :

    Die in dieser Vereinbarung eingefügten Abschnittsüberschriften dienen lediglich der Übersichtlichkeit und sollen die Bedeutung oder Auslegung dieser Vereinbarung nicht beeinflussen. Die Sprache in dieser Vereinbarung wird als Ganzes gemäß ihrer angemessenen Bedeutung ausgelegt, und keine Partei wird in einem späteren Rechtsstreit zwischen den Parteien als Verfasser dieser Vereinbarung angesehen. ZU URKUND DESSEN haben die Parteien diese Vereinbarung mit Wirkung zum oben zuerst genannten Datum unterzeichnet und zugestellt.